Bischof Johann von Straßburg (Argentinensis) und Bischof Embrico von
Worms (Wormatiensis), von Papst Clemens V. als Richter und Exekutoren in
nachfolgender Sache einges-etzt, an die Äbte der Zisterzienser von Altenberg
(Veteris montis) und der Benediktiner von Deutz (Tuiciensis) und Siegburg
(Sybergensis) sowie an die Dekane von Kaiserswerth (Werdensis) und Neus
(Nussiensis): Sie haben folgendes Schreiben vom Papst erhalten [Es folgt die
Abs-chrift des Auftrags von 1312 Juni 21]. Die beiden Bischöfe beauftragen
nun die genannten Äbte und Dekane, den Erzbischof Heinrich von Köln sowie
die Äbtissin und das Damen- und Herrenkapitel von Essen aufzufordern, durch
ihre Syndici, Oekonemen oder geeign-ete Prokuratoren im Kloster Deutz zu
erscheinen, und zwar am Mittwoch nach dem nächsten Epiphanietag [1313 Januar
10]. Die Parteien erhalten von der vorliegenden Urk-unde je eine Abschrift.
Die Beauftragten sollen ihre Siegel daran hängen. - Es siegeln die
Aussteller. Datum a.d. 1312, ind. 11., pridie kalendas
novembris.