Bischof Johann von Straßburg (Argentinensis) und Bischof Embrico von Worms (Wormatiensis), von Papst Clemens V. als Richter und Exekutoren in nachfolgender Sache einges-etzt, an die Äbte der Zisterzienser von Altenberg (Veteris montis) und der Benediktiner von Deutz (Tuiciensis) und Siegburg (Sybergensis) sowie an die Dekane von Kaiserswerth (Werdensis) und Neus (Nussiensis): Sie haben folgendes Schreiben vom Papst erhalten [Es folgt die Abs-chrift des Auftrags von 1312 Juni 21]. Die beiden Bischöfe beauftragen nun die genannten Äbte und Dekane, den Erzbischof Heinrich von Köln sowie die Äbtissin und das Damen- und Herrenkapitel von Essen aufzufordern, durch ihre Syndici, Oekonemen oder geeign-ete Prokuratoren im Kloster Deutz zu erscheinen, und zwar am Mittwoch nach dem nächsten Epiphanietag [1313 Januar 10]. Die Parteien erhalten von der vorliegenden Urk-unde je eine Abschrift. Die Beauftragten sollen ihre Siegel daran hängen. - Es siegeln die Aussteller. Datum a.d. 1312, ind. 11., pridie kalendas novembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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