1530.06.17. Bürgermeister und Rat der Stadt Diepholz bezeugen, daß ihre Bürger Arnd Hulsman und Cordt Kuleman eidlich versichert haben, daß der verstorbene Gerdt Hylemerdinck ihres Bürgers Johan Hylmardinges leiblicher Sohn gewesen sei, und ersuchen Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo, dem Vater als dem nächsten Erben das Hergewäte des Verstorbenen auszuhändigen. Gleichzeitig wird versichert, daß die Stadt Diepholz ihrerseits anfallendes Erbe an Lemgoer Bürgern ausliefern werde, falls es einmal notwendig werden sollte. Dat. 1530, am ersten Sonntag nach Pfingsten

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