Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass sich ein Kupferbergwerk in der Gemarkung zu Ebernburg aufgetan hat, das ihm, seinem Vetter und Oheim Friedrich I. von Pfalz-Simmern und Markgraf Karl I. von Baden, als Grafen zu Sponheim, zusteht, wobei sein Getreuer Reinhard von Sickingen dasselbe von ihnen derzeit innehat. Kurfürst Friedrich verleiht, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, das Bergwerk mit Zustimmung Reinhards an Klaus Beck von Fürfeld (Fürnfelt) und Jörg Hungerer. Sie sollen dasselbe zum Besten versehen und mögen dafür weitere Personen aufnehmen. Der Bergzehnt (zehenden zentner) soll dem Kurfürsten, den Grafen von Sponheim und dem Besitzer des Bergwerks (unns und unnsern erben und den obgenannten herrschafft von Spanheim Reinharten von Sickingen oder wer das von irn wegen zuthun hat) nach jeweils gebührlichem Anteil zustehen. Gold, Silber, Lasur und andere Metalle, die in dem Erz gefunden werden, dürfen vor der Abgabe des Bergzehnts nicht daraus geschieden werden. Finden die Bergleute neben Kupfererz diese Metalle, haben sie davon gleichermaßen den Zehnt zu geben. Der Kurfürst behält für sich und die Fürsten vor, eigene Gruben zu errichten und auf eigene Kosten zu bearbeiten. Er behält sich weiter als Landesfürst alle Herrlichkeit und Obrigkeit nach Bergrecht vor und versichert, die Bergleute in dieser Verleihung unbeirrt zu lassen und zu schirmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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