Streit um die Gültigkeit eines vor den Schöffen zu Odenkirchen abgeschlossenen Kaufkontraktes. Der Bell-, Münch- oder Simonshof in der Honschaft Bell (Erzstift Köln, Amt Liedberg; Rheydt) gehörte einst Alhart Münch (Monich), dann seinem Sohn Laurenz, der sich in Antwerpen niederließ. Mit seiner Frau Gudula hatte er die Söhne Raphael und Heinrich und eine Tochter Anna. Die Appellaten behaupten, der Hof sei immer vom Vater auf den Sohn vererbt worden und die Appellanten hätten sich in dieser Zeit zu Unrecht des Hofes bemächtigt. Die Appellaten forderen die Räumung des Hofes und Auszahlung aller daraus gezogenen Gewinne. Die Appellanten behaupten, Laurenz habe seinen Vater Alart nach Antwerpen geholt, wo er auch gestorben sei. Den Münchhof habe er derweil verwalten lassen. Umstritten ist ein vom 16. Dezember 1511 datierter Kaufbrief, in dem Laurenz Münch und seine Frau den Hof an Meister Hermann Schmid (Smyt) aus Odenkirchen verkauften. Die Echtheit wird angezweifelt, da Peter Custers, von dem er geschrieben worden sein soll, erst 1522 in Odenkirchen Schulmeister und Schreiber wurde. Auch die angegebenen Schöffen für das Jahr 1511 seien aus Altersgründen nicht die richtigen. Nach Darstellung der Appellanten gab Schmid den Hof 1515 an Simon Müller (= Simon von der Bellen) und seine Frau in Erbpacht aus. Die zweite und vierte Instanz hatten im Sinne der Appellaten geurteilt. Das RKG bestätigte am 23. Februar 1579 das Urteil der Vorinstanz.