Philipp Ulner von Dieburg und Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, derzeit Vogt im Bruchrain, bekunden als Vormünder der Kinder (Philipp, Hartmann, Dorothea) ihres Bruders und Schwagers Ulrich Ulner von Dieburg, dass ihr + Vetter und Schwager Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg d. Ä. bis zu seinem Tod nur 3000 der 4000 Goldgulden Mitgift für seine Tochter Margaretha an deren + Ehemann Ulrich Ulner von Dieburg bezahlt hatte, sein (des + Wolf Kämmerer) Sohn Eberhard als nächster Erbe den Restbetrag von 1000 Goldgulden schuldig blieb, die er dann für der + Eheleute Ulrich Ulner von Dieburg und Margaretha geb. Kämmerer von Worms gen. von Dalberg älteste Tochter Elisabeth-, die sie (die A.) und Eberhard mit Hans von Lewenstein verheirateten, ihr und ihrem Ehemann laut Heiratsverschreibung als Mitgift zahlen sollte und am Hl. Dreikönigstag 1554 (6. Jan.1554) gezahlt hat. Sie bekunden, dass sie Eberhard Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, dessen Erben und Nachkommen von den 4000 Gulden Heiratsgut seiner + Schwester losgesagt haben zusammen mit 300 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen, die dieser und seine Efr. Ursula geb. von Hutten zusätzlich zu den 1000 Gulden - da Elisabeth von Lewenstein bei ihnen aufwuchs - gezahlt und Hans von Lewenstein deren Erhalt quittiert habe.