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(Hans Rex)
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U 10b (Benutzungsort: Magdeburg) Stifter und Klöster, Städte, Dörfer und Rittergüter in Sachsen und Thüringen
Stifter und Klöster, Städte, Dörfer und Rittergüter in Sachsen und Thüringen >> 04. Ortschaften >> 04.41. Gleina
9. Mai 1504
Urkunden
Inhalt: Hans Rex bekennt dem Christoph von Taubenheim eine Schuld wegen des Gutes zu Gleina und sagt demselben das Vorkaufsrecht betreffend eines Holzes bei Baumersroda zu.