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Herzog Wilhelm von Jülich, Graf zu Falkenburg und Herr zu Monschau (Monyoie), genehmigt den Verkauf des Hofes zu Kelz seitens des Knappen Erkin von Münster und dessen Gattin Sophie, seiner Tochter, die den Hof als Heiratsgut erhalten hatte, nebst einer von letzterer erworbenen und vom Quirinsstift lehnrührigen Hufe, die ausdrücklich als schatz - und lastenfrei erklärt wird und die der Burglehenschaft unter Nideggen, in die sie der Herzog versetzt hatte, nur irrig unterworfen worden sei, an die Äbtissin Katharina und den Konvent St. Quirin zu Neuss. Gegeiven ind geschreven des zeynden daichs in dem bramunde, in den jaren uns heren dusent drehundert ind seystzich.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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