Konrad, Herr zu Weinsberg, verspricht für sich und seine Erben, bis zu den kommenden Ostern zu Erzbischof Konrad [III.] von Mainz zu kommen, damit für diesen Urkunden über das zur Hälfte verpfändete Schloss Weinsberg sowie über Verpfändung und Lösung von Neuenstadt und Schefflenz ausgefertigt werden können (die uber die pantschaft und losunge zur Nuwenstadt und zu den Schefelentzen besagen sollent); er verpflichtet sich, mit den ihm auf Grund der inserierten Urkunde Erzbischof Konrads von 1421 Dez. 8 gezahlten 6.000 Gulden das Schloss Weinsberg auszulösen und für diese Summe den von ihm jetzt innegehabten halben Teil von Weinsberg dem Erzbischof auf Wiederkauf zu übergeben.