Anspruch auf verpfändete Güter und auf zu Unrecht genossene Erträge dieser Güter. Johann Goswin Nickel, ehemaliger Vogtmajor in Aachen, soll am 25. November 1654 mit Bewilligung seiner drei geistlichen Schwestern seinem Vetter Tilman Nickel, dem pfalz-neuburg. Burggrafen zu Heimbach (Hzm. Jülich, Amt Heimbach; Kr. Schleiden), 10000 Rtlr. „in donationem propter nuptias“ geschenkt haben. Für den Fall, daß er diese zu Lebzeiten nicht mehr entrichten würde, sollten seine Erben verpflichtet sein, vor Antritt des Erbes den Betrag auszuzahlen. Als Pfand wurden Güter zu Koslar (Cosselar) und Merzenhausen (beide Hzm., Amt und Kr. Jülich) gesetzt. Tilman Nickel heiratete 1655 in erster Ehe Sophia Catharina Heisters, die Mutter der Appellaten. Den Ehevertrag unterschrieben auch Johann Goswin Nickel und seine Frau Adelheit, geb. Stückger (Stuckers) gen. Hochstetter. Adelheit habe mit ihrer Unterschrift den Vertrag anerkannt. Als 1656 die Stadt Aachen von einem Großfeuer schwer beschädigt wurde, war auch der Schenker Johann Goswin Nickel betroffen. Für eine Jahrrente von 43 3/4 Rtlr. liehen er und seine Frau von Tilman Nickel 700 Rtlr.; über die Rückzahlungsbedingungen schlossen die Ehepaare einen Vergleich, der 1666 dergestalt erneuert wurde, daß Tilman spätestens nach drei Jahren den gesamten Betrag erhalten, andernfalls ungehinderten Zugriff auf die verpfändeten Güter haben solle. Als keine Zahlung erfolgte und Johann Goswin 1668 starb, nahm Tilman 1669 die Güter vor einem Notar in Besitz. Adelheit heiratete (den viel jüngeren) Johann Wilhelm von Fürth. Dieser warf Tilman Nickel mit 30 Bewaffneten aus Haus Koslar heraus.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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