Hans Fichtner d. J. von Wörnitzhofen (Wershoffen) schwört nach der gegen Zusage der Bezahlung der Strafe von 10 fl durch seinen Vater erfolgten Entlassung aus dem Gefängnis von Hans Wolf von Knöringen zu Röttingen und Weiltingen zu Weiltingen, in das er wegen mehrmaligem Hader und Balgen gekommen war, Urfehde. Zuletzt hatte er sich an einer Schlägerei beteiligt, die sich in Gegenwart von Hans Wolf von Knöringen zutrug und bei der mehrere seiner Leute verwundet wurden. Zusammen mit den anderen Tätern hatte er sich danach in die Schmiedkammer eingeschlossen. A. setzt seinen Vater Hans Fichtner [d. Ä.] von Wörnitzhofen, Jörg Kopp und Kaspar Kern, beide von Weiltingen, als B. ein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...