Bischof Matthias von Speyer, kurpfälzischer Kanzler, verpflichtet sich gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, die Bestimmungen über die Erbschirmeinigung zwischen Kurpfalz und dem Stift Speyer einzuhalten, die der damalige Bischof Johann von Speyer mit Bewilligung des Domkapitels am 24. August 1462 gegenüber Friedrich I., dessen Sohn Philipp und ihren Erben eingegangen war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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