Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Mechthild,Tochter des Peter von Anthringen, gibt alle die Güter, die ihr nach Erbrecht von ihrer Mutter Gertrud von Bernhausen angefallen sind, als freies Eigentum dem Wigmann, Bürger von Reutlingen, um ein Gut, das er ihr vergolten hat.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Mechthild,Tochter des Peter von Anthringen, gibt alle die Güter, die ihr nach Erbrecht von ihrer Mutter Gertrud von Bernhausen angefallen sind, als freies Eigentum dem Wigmann, Bürger von Reutlingen, um ein Gut, das er ihr vergolten hat.