Vertrag zwischen dem Elekten Wilhelm und dem Domkapitel von Minden u.a. über folgende Punke: Das Kapitel erlässt dem Landesherrn gutwillig 500 Gulden als Teil seiner Schuld und stimmt einer Erhöhung der Pfandsumme beim Schloss Rahden um 2000 Gulden und damit einer Verdopplung derselben zu. Als neue Pfandnehmer werden anstelle des verstorbenen Alhard v.d. Bussche ”de Bocken“ (v. Bock) genannt. Wilhelm möge sich außerdem der Summe von 2000 Gulden entäußern, wofür der Wedigenstein versetzt werden sollte. Auch soll er dem Kapitel die Genehmigung erteilen, das Dorf Dankersen (Amt Hausberge) sowie den Nammer Zehnten (Amt Hausberge) für sich einzulösen und bis zur Einlöse durch den Landesherrn zu besitzen. Über die Pfandsumme hinaus sollen dann jedoch durch den Bischof weitere 200 Gulden gezahlt werden für die Memorie des verstorbenen Bischofs Otto, wie dieser es angeordnet hat. Wilhelm soll dem Kapitel des weiteren seine Erklärung herausgeben, wonach Letzteres ihm wegen seiner Bestätigung nicht verpflichtet ist. (Transsummiert in einem Mindener Offizialatsinstrument vom 7.4.1401).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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