Die Regierung in Straubing entscheidet einen Streit zwischen Sebastian Pleninger und Niklas Gäml, Bürger zu Abbach, und der Äbtissin Otilia von St. Paul in Regensburg dahingehend, dass es bei der ersten Entscheidung des Pflegers zu Abbach bleiben soll und beide Kläger schuldig sind, der Äbtissin einen mit fünf Pfund Regensburger Pfennigen ablösbaren Zins von 60 Regensburger Pfennigen so lange zu reichen, bis sie für dessen behauptete Ablösung einen besseren Beweis erbracht haben als den von ihnen im Haus ihres Schwagers verstorbenen Hans Kuntl zerschnitten und siegellos aufgefundenen Hauptbrief über obige Gült. S: Herzog Wilhelm V. von Bayern