König Otto (III.) bekundet, daß er auf Fürbitte seiner Großmutter, der Kaiserin Adelheid, sowie der Erzbischöfe Willigis von Mainz, Everger von Köln und Giselher von Magdeburg sowie seines Vetters ('nepotis'), Herzogs Otto, auch wegen des ergebenen Dienstes, den der + Bischof Hildibald von Worms ('Wangionensis cleri') seinem Vater, Kaiser Otto (II.), seiner Mutter, Kaiserin Theophanu, und ihm selbst oft geleistet hat, zum Seelenheil seiner Eltern und zum Besten seines Königreiches das Stift ('abbatiam') Weilburg mit allem Zubehör, den Kirchen zu Boppard und mit andern Ortschaften, Weilern, Dörfern, Weingärten und Wäldern, insbesondere das Dorf Pepinville, altes Eigentum jenes Domstifts, und mit allen Nutzungen, in welchen Gauen und Grafschaften sie gelegen sind, dem Domstift ('ecclesie') übereignet hat, damit Bischof Hildibald und dessen Nachfolger jenes Stift ('abbatiam') und die zugehörigen Orte, ob sie zu Lehen ('in beneficium') vergeben sind oder nicht, zum Nutzen des Wormser Domstifts besitzen und darüber zum Gedächtnis des Ausstellers, seiner Eltern und derer, durch die ('quorum providentia') jener Ort und das Stift selbst ('illius abbatie locus et monasterium') erbaut ist, verfügen. - Siegel und Unterschrift des Königs. - Rekognition des Bischofs und Kanzlers Hildibald in Vertretung des Erzbischofs Willigis.