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Rentenschenkung im Todesfall
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Enthält: Stine, Witwe Godekens des Scroders, überläßt den Verwahrern des gemeinen Almosens von St. Martini auf den Fall ihres Todes einen Rentenbrief von 1/2 M. aus dem Hause des Arndes van Ringele. Zeugen: Herman Gherstenbergh, Arnd van Ringele. Weil sie kein Siegel hat, siegelt Kerstien Kercherinch.