Schenk Wilhelm zu Limpurg, für sich und als Vormund der Söhne seines Bruders Jörg vekauft an Götz von Bachenstein, Vogt zu Adelmannsfelden, das Schloss und Amt Adelmannsfelden mit den dazugehörigen Gütern mit Ausnahme der Lehenschaft der Pfarre und der St. Lienhartspfründe daselbst auch der Öffnung des Schlosses und aller Seen in dem Amt, mit dem Verbot des Verkaufs oder Tausches der Eigenleute, um 2.000 Gulden rheinisch bar. Die Käufer sollen 100 Gulden jährlich von den Gülten des Amtes erhalten als Zins, die armen Leute den Käufern Gelübde und Huldigung tun. Zur Sicherheit verpfändet der Schenk Wilhelm für sich und seine Neffen dem Götz von Bachenstein den halben Teil des Zolls am Kocher und die Wiese, genannt der Schenkenbühl unter Hall gelegen. Wiederkaufsrecht wird vorbehalten, jedoch erst nach vier Jahren gestattet (1486). (Abschrift Papier)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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