Hans Heiß zu Gebrazhofen, Martin Paur gen. Bitz zu Haselburg und Andreas (Enderas) Bodenmüller aus der Weihermühle, beurkunden als verordnete Obleute der Freien auf Leutkircher Heide, dass sie Gertrud (Trautha) Schliecht zu Engelboldshofen aus dem Verband der freien Leute, dem sie bisher angehört hat, entlassen haben. Also sprechen die Aussteller aus gutem, freiem Willen wie auch auf Befehl des Landvogts im Oberen und Niederen Schwaben, Friedrich Frh. Ilsung zu Wolkenburg, Eglofs, Tratzberg etc., kaiserlicher und erzherzoglicher Rat, genannte Gertrud und deren Erben mit Leib und Gut von ihren bisherigen Verpflichtungen und Bindungen (verwandtnus) ihnen und den freien Leuten gegenüber los, garantieren, sie und ihr Vermögen künftig mit Abgaben- und sonstigen Forderungen zu verschonen und stellen ihr frei, ab sofort nach Belieben Schutz und Schirm bei anderen Herren und Frauen sowie Bürger- oder Markrecht bei Reichs- oder landesfürstlichen Städten, auch in Flecken oder auf dem Land anzunehmen, wobei sie von ihrer oder ihrer Amtsnachfolger Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat.