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Eberhard III. Herzog von Württemberg gibt den Brüdern Philipp Konrad [II.] und Philipp Albrecht von Liebenstein ein Sechzehntel von Burg und Stadt Bönnigheim zu Mannlehen, wie es vorher Schwarzfritz von Sachsenheim getragen hat und unter Kurfürst Albrecht [von Brandenburg] nach Heimfall durch den Tod des Wilhelm von Wöllwarth an Raban [II.] von Liebenstein gegeben worden war. Herzog Eberhard hat Bönnigheim und Erligheim vom Mainzer Kurfürsten Johann Philipp [von Schönborn] für 35 Jahre in Pfandschaft genommen, und während dieser Zeit nehmen der kurmainzische Lehenhof und die Kanzlei keine Streitsachen zwischen den Lehenleuten in Bönnigheim, nämlich den Herren von Gemmingen, von Neipperg und von Liebenstein, und den Untertanen dort an, sondern verweisen sie zur Erörterung an württembergische Stellen; auch die Lehnsmutung der Brüder von Liebenstein wurde so nach Stuttgart verwiesen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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