Die Einwohnerschaft des Dorfes Öllingen [Alb-Donau-Kreis] hat Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als ihre Dorfherren sowie Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Wiesensteig [Lkr. Göppingen] als Patronatsherren ihrer Pfarrkirche gebeten, nach dem Wegzug ihres alten Pfarrers einen Prädikanten für ihre Pfarrkirche anzustellen. Daher sind die Stiftskanoniker Johann Wiesmüller und Franz Dietheimer bei den Verordneten in Religionssachen des Ulmer Rates erschienen und haben mit ihnen einen Vertrag über die Pfarrei Öllingen sowie über Pfarrei und Frühmesse in Merklingen [Alb-Donau-Kreis], für die dem Stift Wiesensteig ebenfalls das Patronatsrecht zusteht, geschlossen, der für die kommenden vier Jahre gelten soll. Das Stift Wiesensteig wird für die Dauer des Vertrages die zu den Pfarreien Merklingen und Öllingen gehörenden Kleinzehnten, deren jährlicher Ertrag auf 40 bzw. 10 Gulden veranschlagt wird, dem Rat der Stadt Ulm überlassen. Dieser soll davon zwei Prediger für die beiden Pfarreien unterhalten. Außerdem wird das Stift dem Rat noch jährlich 10 Gulden bezahlen, so dass für die Besoldung der Prediger insgesamt 60 Gulden zur Verfügung stehen. Dazu kommen noch die 8 Tagwerk Stroh, die der Pfarrei Merklingen zustehen. Sollten die Zehnten einmal weniger ertragen, als die veranschlagten 50 Gulden, dann muss das Stift den Fehlbetrag aus seinen Einkünften zuschießen. Den Predigern stehen die Pfarrhöfe in beiden Orten als Unterkunft zur Verfügung, die sie von ihrem Einkommen in gutem Zustand halten müssen. Allerdings sind sie nicht zu Baumaßnahmen auf den Pfarrhöfen verpflichtet. Werden Güter der Pfarreien und der Frühmesse während der kommenden vier Jahre neu verliehen, dann steht dem Rat der Stadt Ulm von den dabei anfallenden Handlöhnen die Hälfte zu. Das den Pfarreien und der Frühmesse während der Laufzeit des Vertrages gefallende Getreide wird vom Rat der Stadt Ulm eingezogen. Dieser soll dann für je 3 Imi Getreide dem Stift 1 Gulden bezahlen.