Friedrich [IV.] der Ältere, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen, fällt den Rechtsspruch, dass die Gerichte zu Forchheim [ö. Lengefeld] nicht Burggraf Albrecht von Leisnig, Herren zu Rochsburg (Rochsperg), sondern Hans von Forchheim zustehen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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