Zwischen Joachim Freitagh zum Lorinckhoff, ehelicher Sohn des verstorbenen Berthold Freitag und dessen Ehefrau Agnes von Mechelen, und der Fredere Morrien, eheliche Tochter des Dieterich Morrien zu Ottenstein und dessen Ehefrau Mecheldt von Diepenbroch wird eine Ehevertrag geschlossen. Joachim nimmt Fredere zur Frau und übergibt ihr als Morgengabe das Gut Lambertinck, gelegen zu Holthausen in der Grafschaft Dortmund. Binnen Jahresfrist wird er sie mit dem dritten Teil seiner Güter zur Leibzucht versehen. Fredere bringt eine Mitgift von 4000 Talern mit in die Ehe. Ihre Eltern werden sie mit Kleidung und Kleinodien versehen. Fredere verzichtet auf ihre Erbansprüche auf ihre elterlichen Güter. Beide Parteien vereinbaren die gegenseitigen Ansprüche beim Tod eines der Eheleute und erhalten eine Ausfertigung dieses Vertrages. Siegelankündigung von Seiten des Bräutigams: Joachim Freitagh zum Lorinckhoff, Frantz von Bolschwingh, Oberst und Drost zu Borkeloe, Frantz Freitagh zu Gordens, Reinhardt von Rasvelt, Gerhardt von Bolschwingh, Gerichtsherr zu Mengede, Jost Drost zum Viehoff und Hermann Billerbeck. Auf Seiten der Braut Dieterich Morrien, Sander Morrien, Domherr zu Osnabrück, Wilhelm Morrien, Herman von Diepenbroch, Conradt Ketteler, Drost zu Dülmen, Lamberth von Ohr und Johann von Ripperda. Unterschriften der Eheleute und der Siegler. funfftzehenhundert achtzigh und zwey am donnerstagh den sechtzehenden swa monatz augusti

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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