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Jörg Glöcklin zu Lehr, der von Propst Johannes (III. Simon) und dem Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen auf Lebenszeit mit einem daselbst gelegenen Hof belehnt worden ist (U 492), reversiert hinsichtlich Abgabenleistung, Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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