Kameralamt Weingarten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/33 T 1-3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (bis 1922 bestehende)
(1706, 1725, 1790-) 1806-1922 (1925)
Überlieferungsgeschichte
Das Kameralamt Weingarten bestand von 1806-1922 und umfasste den Bezirk des Oberamts Ravensburg (früher Altdorf), der im wesentlichen aus neu württ. Besitzungen gebildet wurde.
Es fielen u.a. an Württemberg
1. durch den Pressburger Frieden vom 18. Dezember 1805 die schwäbisch-österreichische Landvogtei mit zahlreichen Parzellen
2. durch den Staatsvertrag mit Bayern vom 18. Mai 1810 die Stadt Ravensburg mit ihren Gebieten.
Ferner kamen durch die rheinische Bundesakte von 1806 unter württ. Oberhoheit die Besitzungen
des fürstl. Hauses Waldburg-Wolfegg-Waldsee, des Fürsten von Nassau-Oranien (vorm. Kloster Weingarten)
des Grafen von Sternberg-Manderscheid (ehem. reichsunmittelbar. Kloster Weissenau)
des Grafen Aspermont (ehem. Kloster Baindt)
des Frh. von Rehling (Herrschaft Bettenreute).
Im einzelnen traten in der Bildung des Kameralamtsbezirks folgende Veränderungen ein:
Gemäss Verordnung vom 14. Juli 1807 (württ. Reg.Blatt von 1807, Seite 258-259) wurden dem Kameralamt Weingarten die Patrimonialämter
des Frh. von Reichlin in Amtszell
des Grafen Aspermont in Baindt
des Frh. von Rehling in Bettenreute
des Fürsten von Windischgrätz in Egloff
des Grafen Quadt in Isny
des Fürsten von Nassau-Oranien in Weingarten
zugeteilt.
Laut Verordnung vom 6. Juni 1819 (württ. Reg.Blatt von 1819, Seite 304 ff.) hat das Kameralamt Weingarten von dem Kameralamt Wangen den Weiler Feld im Oberamt Ravensburg, das Forstrevier Altdorf sowie die Hoheitsgefälle in den Orten Esenhausen, Blumetsweiler, Langenweiler, Firmenweiler, Nassach, Reute, Riemensberg, Ringenberg, Rotach und Wolfsbühl des Hofkameralamts Altshausen übernommen. Gemäss Verfügung vom 19. Juni 1835 (württ. Reg. Blatt von 1835, Seite 252) wurden die mit der Herrschaft Weissenau erworbenen Besitzungen und Gefälle, welche im Kameralamtsbezirk Weingarten lagen, diesem Kameralamt zugeteilt. Durch Verfügung vom 22.Juni 1838 (württ. Reg. Blatt von 1838, Seite, 353-354) betr. Auflösung des Kameralamts Friedrichshafen hat das Kameralamt Weingarten von dem bisherigen Kameralamt Friedrichshafen die Gemeinden Kappel mit 30 Parzellen und Zogenweiler mit 22 Parzellen sowie vom Kameralamt Tettnang die Gemeinden Bodnegg mit 100 Parzellen, Eschach mit 32 Parzellen und das Forstrevier Weissenau übernommen.
Gemäss Verordnung vom 6. März 1843 (württ. Reg.Blatt von 1843, Seite 222) hat das Kameralamt Weingarten vom Kameralamt Schussenried die Parzellen Geiselmacher, vom Kameralamt Tettnang die Gemeinde Taldorf mit Parzellen, (darunter Erbsenweiler) übernommen und dagegen an das Kameralamt Wangen die Parzellen Butzers, Goldegger und Tannberg abgetreten, welche der Gemeinde Pfärrich einverleibt wurden.
Schliesslich erfolgte laut Staatsvertrag vom 28. Juni 1843 die Übernahme der Parzellen Auhof und Sießen von Baden.
K. Lenth
Sigmaringen, 1953
Nachtrag:
In Neuwürttemberg wurden die Kameralämter durch Erlaß vom 12. Juli 1807 eingerichtet. Sie wurden als alleinige und selbständige Unterbehörde der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern in gleicher Zusammensetzung zur Seite gestellt. Ihre Aufgabe war die Verwaltung der staatlichen landwirtschaftlichen Betriebe, Liegenschaften und der staatlichen Gefälle. Gleichzeitig wurden ihnen auch die Steuergeschäfte übertragen; 1808 wurden die Stempel- und Taxämter mit ihnen vereinigt.
Um die Bezirke der Kameralämter möglichst denen der Oberämter anzugleichen, wurde die anfängliche Zahl der Kameralämter stufenweise herabgesetzt. So wurde durch Verordnung vom 6. Juni 1819 die Zahl der Kameralämter auf 79 verringert und u.a. das Kameralamt Leutkirch aufgelöst.
Durch Verordnung vom 6. März 1843 (Reg.Bl.S. 213) wurde eine Neueinteilung der Kameralämter angeordnet, um sie der durch Gesetz vom 6. Juli 1842 verfügten Änderung der Oberamtsbezirke anzugleichen; ihre Zahl wurde auf 65 verringert. Der Bereich des Kameralamts Altdorf deckte sich mit dem des Oberamts Ravensburg.
Im Jahr 1810 saßen im Bezirk des Oberamts Altdorf Kameralverwalter, wie die leitenden Beamten der Kameralämter hießen, in Altdorf und Hofen (Friedrichshafen). Als das Amt Altdorf im Oberamt Ravensburg aufgegangen war, blieb der Sitz des Kameralamts in Altdorf. Die Umbenennung in Kameralamt Weingarten erfolgte zwischen 1843 und 1846.
Im Jahr 1911 ging gemäß gemeinsamem Erlaß der Domänen- und Forstdirektion die Verwaltung der Seen, Weiher und Fischwasser an das Forstamt Weingarten über.
Adam
Sigmaringen, September 1973
Inhalt und Bewertung
Der nachstehende Aktenbestand des Kameralamts Weingarten setzt sich aus den Beständen des bisherigen Kameralamts Weingarten und zum Teil des Staatsrentamts Weingarten sowie des Bezirksbauamts Ravensburg zusammen. Außer älteren Akten vor 1806 wurden solche Akten ausgehoben, für die besondere Bestände bestehen. Es sind dies vor allem die Rentämter Bettenreute, Ratzenried, Weingarten und Weißenau sowie die Kameralämter Tettnang und Friedrichshafen. Lediglich in Einzelfällen sind Akten vorstehender Bestände beim Kameralamt Weingarten belassen worden, sofern sie zu einem geschlossenen Vorgang gehören. Bei den Bauakten dagegen war eine Trennung nicht immer möglich, da diese häufig vom Kameralamt Weingarten und Bezirksbauamt Ravensburg gemeinschaftlich bearbeitet worden waren.
Der vorliegende Aktenbestand des Kameralamts umfasst 705 Büschel = 16 lfd. m.
K. Lenth
Sigmaringen, 1953
Nachtrag:
Der vorliegende Bestand kam mit einer Ablieferung des Staatl. Forstamts Weingarten im Dezember 1970 in das Staatsarchiv. Das Forstamt Weingarten hatte diese Akten 1911 (s. oben) vom Kameralamt mit der Übernahme der Verwaltung der Seen und Fischwasser übernommen (siehe Vorwort im Repertorium Wü 161/62).
Bei der Verzeichnung der Ablieferung des Forstamts Weingarten wurden die nachstehend verzeichneten Akten des Kameralamts Weingarten herausgezogen und daraus ein eigener Bestand gebildet. Weitere Akten des Kameralamts Weingarten finden sich im Bestand F 96 im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand umfasst 44 Einheiten mit 2 lfd. m. Er wurde von dem Archivangestellten Abt verzeichnet. Die Reinschrift fertigte Frl. Mazzi.
Adam
Sigmaringen, September 1973
Im Herbst 2011 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet. Sabine Gössel führte die notwendigen Nacharbeiten durch.
Das Kameralamt Weingarten bestand von 1806-1922 und umfasste den Bezirk des Oberamts Ravensburg (früher Altdorf), der im wesentlichen aus neu württ. Besitzungen gebildet wurde.
Es fielen u.a. an Württemberg
1. durch den Pressburger Frieden vom 18. Dezember 1805 die schwäbisch-österreichische Landvogtei mit zahlreichen Parzellen
2. durch den Staatsvertrag mit Bayern vom 18. Mai 1810 die Stadt Ravensburg mit ihren Gebieten.
Ferner kamen durch die rheinische Bundesakte von 1806 unter württ. Oberhoheit die Besitzungen
des fürstl. Hauses Waldburg-Wolfegg-Waldsee, des Fürsten von Nassau-Oranien (vorm. Kloster Weingarten)
des Grafen von Sternberg-Manderscheid (ehem. reichsunmittelbar. Kloster Weissenau)
des Grafen Aspermont (ehem. Kloster Baindt)
des Frh. von Rehling (Herrschaft Bettenreute).
Im einzelnen traten in der Bildung des Kameralamtsbezirks folgende Veränderungen ein:
Gemäss Verordnung vom 14. Juli 1807 (württ. Reg.Blatt von 1807, Seite 258-259) wurden dem Kameralamt Weingarten die Patrimonialämter
des Frh. von Reichlin in Amtszell
des Grafen Aspermont in Baindt
des Frh. von Rehling in Bettenreute
des Fürsten von Windischgrätz in Egloff
des Grafen Quadt in Isny
des Fürsten von Nassau-Oranien in Weingarten
zugeteilt.
Laut Verordnung vom 6. Juni 1819 (württ. Reg.Blatt von 1819, Seite 304 ff.) hat das Kameralamt Weingarten von dem Kameralamt Wangen den Weiler Feld im Oberamt Ravensburg, das Forstrevier Altdorf sowie die Hoheitsgefälle in den Orten Esenhausen, Blumetsweiler, Langenweiler, Firmenweiler, Nassach, Reute, Riemensberg, Ringenberg, Rotach und Wolfsbühl des Hofkameralamts Altshausen übernommen. Gemäss Verfügung vom 19. Juni 1835 (württ. Reg. Blatt von 1835, Seite 252) wurden die mit der Herrschaft Weissenau erworbenen Besitzungen und Gefälle, welche im Kameralamtsbezirk Weingarten lagen, diesem Kameralamt zugeteilt. Durch Verfügung vom 22.Juni 1838 (württ. Reg. Blatt von 1838, Seite, 353-354) betr. Auflösung des Kameralamts Friedrichshafen hat das Kameralamt Weingarten von dem bisherigen Kameralamt Friedrichshafen die Gemeinden Kappel mit 30 Parzellen und Zogenweiler mit 22 Parzellen sowie vom Kameralamt Tettnang die Gemeinden Bodnegg mit 100 Parzellen, Eschach mit 32 Parzellen und das Forstrevier Weissenau übernommen.
Gemäss Verordnung vom 6. März 1843 (württ. Reg.Blatt von 1843, Seite 222) hat das Kameralamt Weingarten vom Kameralamt Schussenried die Parzellen Geiselmacher, vom Kameralamt Tettnang die Gemeinde Taldorf mit Parzellen, (darunter Erbsenweiler) übernommen und dagegen an das Kameralamt Wangen die Parzellen Butzers, Goldegger und Tannberg abgetreten, welche der Gemeinde Pfärrich einverleibt wurden.
Schliesslich erfolgte laut Staatsvertrag vom 28. Juni 1843 die Übernahme der Parzellen Auhof und Sießen von Baden.
K. Lenth
Sigmaringen, 1953
Nachtrag:
In Neuwürttemberg wurden die Kameralämter durch Erlaß vom 12. Juli 1807 eingerichtet. Sie wurden als alleinige und selbständige Unterbehörde der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern in gleicher Zusammensetzung zur Seite gestellt. Ihre Aufgabe war die Verwaltung der staatlichen landwirtschaftlichen Betriebe, Liegenschaften und der staatlichen Gefälle. Gleichzeitig wurden ihnen auch die Steuergeschäfte übertragen; 1808 wurden die Stempel- und Taxämter mit ihnen vereinigt.
Um die Bezirke der Kameralämter möglichst denen der Oberämter anzugleichen, wurde die anfängliche Zahl der Kameralämter stufenweise herabgesetzt. So wurde durch Verordnung vom 6. Juni 1819 die Zahl der Kameralämter auf 79 verringert und u.a. das Kameralamt Leutkirch aufgelöst.
Durch Verordnung vom 6. März 1843 (Reg.Bl.S. 213) wurde eine Neueinteilung der Kameralämter angeordnet, um sie der durch Gesetz vom 6. Juli 1842 verfügten Änderung der Oberamtsbezirke anzugleichen; ihre Zahl wurde auf 65 verringert. Der Bereich des Kameralamts Altdorf deckte sich mit dem des Oberamts Ravensburg.
Im Jahr 1810 saßen im Bezirk des Oberamts Altdorf Kameralverwalter, wie die leitenden Beamten der Kameralämter hießen, in Altdorf und Hofen (Friedrichshafen). Als das Amt Altdorf im Oberamt Ravensburg aufgegangen war, blieb der Sitz des Kameralamts in Altdorf. Die Umbenennung in Kameralamt Weingarten erfolgte zwischen 1843 und 1846.
Im Jahr 1911 ging gemäß gemeinsamem Erlaß der Domänen- und Forstdirektion die Verwaltung der Seen, Weiher und Fischwasser an das Forstamt Weingarten über.
Adam
Sigmaringen, September 1973
Inhalt und Bewertung
Der nachstehende Aktenbestand des Kameralamts Weingarten setzt sich aus den Beständen des bisherigen Kameralamts Weingarten und zum Teil des Staatsrentamts Weingarten sowie des Bezirksbauamts Ravensburg zusammen. Außer älteren Akten vor 1806 wurden solche Akten ausgehoben, für die besondere Bestände bestehen. Es sind dies vor allem die Rentämter Bettenreute, Ratzenried, Weingarten und Weißenau sowie die Kameralämter Tettnang und Friedrichshafen. Lediglich in Einzelfällen sind Akten vorstehender Bestände beim Kameralamt Weingarten belassen worden, sofern sie zu einem geschlossenen Vorgang gehören. Bei den Bauakten dagegen war eine Trennung nicht immer möglich, da diese häufig vom Kameralamt Weingarten und Bezirksbauamt Ravensburg gemeinschaftlich bearbeitet worden waren.
Der vorliegende Aktenbestand des Kameralamts umfasst 705 Büschel = 16 lfd. m.
K. Lenth
Sigmaringen, 1953
Nachtrag:
Der vorliegende Bestand kam mit einer Ablieferung des Staatl. Forstamts Weingarten im Dezember 1970 in das Staatsarchiv. Das Forstamt Weingarten hatte diese Akten 1911 (s. oben) vom Kameralamt mit der Übernahme der Verwaltung der Seen und Fischwasser übernommen (siehe Vorwort im Repertorium Wü 161/62).
Bei der Verzeichnung der Ablieferung des Forstamts Weingarten wurden die nachstehend verzeichneten Akten des Kameralamts Weingarten herausgezogen und daraus ein eigener Bestand gebildet. Weitere Akten des Kameralamts Weingarten finden sich im Bestand F 96 im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der vorliegende Bestand umfasst 44 Einheiten mit 2 lfd. m. Er wurde von dem Archivangestellten Abt verzeichnet. Die Reinschrift fertigte Frl. Mazzi.
Adam
Sigmaringen, September 1973
Im Herbst 2011 wurde das maschinenschriftliche Findbuch im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel digitalisiert. In Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Retrokonversion an der Archivschule Marburg und des Landesarchivs Baden-Württemberg wurde das Findbuch für die Einstellung ins Internet vorbereitet. Sabine Gössel führte die notwendigen Nacharbeiten durch.
947 Akten (24,1 lfd.m)
Bestand
Weingarten RV; Kameralamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ