Andres Spiess bekennt, daß Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Dorothea und ihren Kindern auf Lebenszeit die Mühle zu Schlier oben im Dorf verliehen hat, die bisher Heinz Müller innehatte. Ausgenommen von der Verleihung ist das Häuslein, das "uff dem bach" steht. Dieses hat sich Heinz Müller zur lebenslangen Nutzung mit seiner Frau vorbehalten. Die Beliehenen müssen die Mühle in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen sie nicht schlaizen und nichts daraus verleihen, versetzen oder verkaufen. Jährlich zu Martini müssen 6 lb d Landeswährung an Zins gereicht werden. Der Abt kann zur Unterhaltung seines dortigen Weihers Holz und Erdreich aus dem Mühlgut nehmen. Wenn der Betrieb des Weihers den Beliehenen schädigt, kann er den Zins nicht mindern. Bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen oder wenn die Beliehenen ungehorsam bzw. flüchtig werden, fällt die Mühle samt dem Mühlgeschirr dem Kloster heim. Dann muß nach Landesgewohnheit Mühlgeschirr, Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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