1158, (August), Kaiser Friedrich I. bestimmt die Einholung in den Streitigkeiten zwischen Erzbischof Hartwig von Hamburg-Bremen und dem Herzog von Bayern und Sachsen seiner Rechtsetzung ebenso wie den Rat der Fürsten und den Inhalt der Privilegien als Richtschnur im Streit zwischen dem Erzbischof von Bremen und dem Bischof von Verden. Außerdem sagt er dem Erzbischof seine Hilfe bei der Wiedererlangung einer Erbschaft vom Erzbischof von Magdeburg zu und verheißt ihm die Befreiung von allen Heerfahrten und sonstigen Dienstleistungen und Lasten bei Teilnahme an einem Romzug. Druck: Hamburg. Urkundenbuch I 191 Nr. CCIII. Regest: May, Regesten der Erzbischöfe von Bremen 1 Nr. 539

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Niedersächsisches Landesarchiv
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