Der von dem regierenden Haus Württemberg an die verwitwete Herzogin von Württemberg zu Gochheim beschehene alternative Antrag, entweder nach deren erfolgtem Absterben alle gräflich ebersteinischen Güter diesseit des Rheins ohne Ausnahme an den regierenden Herzog zu Württemberg als Lehenherrn mit allen Allodien, Melioration oder was sonst prätendiert werden könnte, zu überlassen oder noch in deren Leben mit der Erkundigung abzutreten, was dieselbe auf ein oder andern Fall zum jährlichen Entretien für sich und deren Prinzessin-Tochter erfordern möge und welchergestalt sich ex parte der Witwe auf solche wie wohl unverhofften Vortrag gewissermaßen eingelassen, von dem regierenden Haus aber selbst wieder abgegangen worden, bis endlich nachdem in anno 1728 erfolgten Todesfall höchsterfragter fürstlicher Witwe sich diese wichtige Veränderung von selbst ergab, da der regierende Fürst von Württemberg von allen Lehenstücken die Possession legali modo ergriffen, sich aber im Übrigen mit den hinterlassenen hochfürstlichen Allodialerbinnen gütlich abgefunden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner