Hans Schwanfelder zu Rudersberg, wegen Bruchs einer älteren Verschreibung, ungebührlichen Reden und Gotteslästerungen zu Schorndorf gef., jedoch auf Bitten guter Freunde und Gönner und auf künftige Besserung wieder freigelassen, gelobt unter Eid, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit außer einem kurzen "Waidner" [Jagdmesser] keine Waffen mehr zu besitzen, noch zu tragen, auch seine Atzung im Gefängnis zu bezahlen und schwört U. Bürgen (50 fl): Philipp Rinck und Hans Ryss von Rudersberg und Georg Köllin von Plüderhausen [Kr. Waiblingen], Vetter und Schwager des Angeklagten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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