Notariatsinstrument des Notars Gallus Spenlin, Bürger zu Ulm, wonach a) der Rat zu Ulm und insbesondere Sebastian Schermaier und Andreas Scheler, als Träger der Stadt Ulm, wie Daniel Schad, Älterer des Rats, zugleich für seinen Bruder Albrecht, Dr. Wolff Stamler, Philipp Besserer von und zu Thalfingen zugleich für seinen Vater Eberhard Ludwig Besserer, Eitelhans Gienger, der ältere Richter und des Rats, als Träger seines Enkels David Weickmann, und Mathias Ritter zugleich für seinen Bruder und Vetter Helias und Jörig, alle Bürger zu Ulm, dem Lehensherrn Philipp Eduard Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn gegenüber erklärten, dass sie bei Ablegung des Lehenseides nur auf das heilige Evangelium schwören werden. Analog der Erklärung vom 27. Juni 1576; b und c) Der Notar diese Erklärung Philipp Eduard Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn ohne Erfolg verkündete und endlich der Rat seinen Protest aufrecht erhielt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...