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Graf Hermann der Jüngere von Henneberg beurkundet: Der Streit über die von Konrad von Wenkheim bei seinem Tod hinterlassenen Güter zwischen der Deutschordenskommende in Münnerstadt auf der einen Seite sowie dem Ritter Reinhard von Brend, seinem Stiefbruder, seinem Schwager Eckehard von Neuenhofen und dessen Ehefrau Adelheid, der Schwester des Reinhard und des Konrad, auf der anderen Seite wurde durch einen Schiedsspruch beigelegt. Reinhard von Brend, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder sowie Eckehard von Neuenhofen, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder verzichten vor Zeugen auf ihre Ansprüche an alle Güter und Einkünfte, die Konrad von Wenkheim in dem Dorf Großwenkheim ("Wegenkeym") hinterlassen hat. Diese Güter fallen an die Deutschordenskommende in Münnerstadt, da diese beweisen kann, dass Konrad von Wenkheim sie ihr zu Lebzeiten geschenkt hat. Die Deutschordensbrüder bezahlen im Gegenzug dem Reinhard von Brend 10 Mark Silber. Allerdings verbleibt die Hälfte von dessen Allod in Brendlorenzen ("Brenden") im Besitz der Kommende, bis diese davon einen Ertrag von 4 Mark Silber bezogen hat. Eckehard von Neuenhofen und seine Ehefrau erhalten 3 Pfund Heller und 7,5 Mark. Da die andere Hälfte des Allods in Brendlorenzen der Deutschordenskommende um diese Summe verpfändet ist, übergibt sie diese dem Eckehard und seiner Ehefrau, von denen sie Reinhard von Brend und seine Erben wieder auslösen sollen. Reinhard von Brend verpflichtet sich zudem, Schulden, die sein Stiefbruder bei verschiedenen Gläubigern hinterlassen hat, zu bezahlen. 1290 feria sexta proxima post octavam Epiphanie Dominice in domo Theutonica in civitate nostra Munrichstat. Aussteller: Graf Hermann der Jüngere von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Graf Hermann der Jüngere von Henneberg beurkundet: Der Streit über die von Konrad von Wenkheim bei seinem Tod hinterlassenen Güter zwischen der Deutschordenskommende in Münnerstadt auf der einen Seite sowie dem Ritter Reinhard von Brend, seinem Stiefbruder, seinem Schwager Eckehard von Neuenhofen und dessen Ehefrau Adelheid, der Schwester des Reinhard und des Konrad, auf der anderen Seite wurde durch einen Schiedsspruch beigelegt. Reinhard von Brend, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder sowie Eckehard von Neuenhofen, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder verzichten vor Zeugen auf ihre Ansprüche an alle Güter und Einkünfte, die Konrad von Wenkheim in dem Dorf Großwenkheim ("Wegenkeym") hinterlassen hat. Diese Güter fallen an die Deutschordenskommende in Münnerstadt, da diese beweisen kann, dass Konrad von Wenkheim sie ihr zu Lebzeiten geschenkt hat. Die Deutschordensbrüder bezahlen im Gegenzug dem Reinhard von Brend 10 Mark Silber. Allerdings verbleibt die Hälfte von dessen Allod in Brendlorenzen ("Brenden") im Besitz der Kommende, bis diese davon einen Ertrag von 4 Mark Silber bezogen hat. Eckehard von Neuenhofen und seine Ehefrau erhalten 3 Pfund Heller und 7,5 Mark. Da die andere Hälfte des Allods in Brendlorenzen der Deutschordenskommende um diese Summe verpfändet ist, übergibt sie diese dem Eckehard und seiner Ehefrau, von denen sie Reinhard von Brend und seine Erben wieder auslösen sollen. Reinhard von Brend verpflichtet sich zudem, Schulden, die sein Stiefbruder bei verschiedenen Gläubigern hinterlassen hat, zu bezahlen. 1290 feria sexta proxima post octavam Epiphanie Dominice in domo Theutonica in civitate nostra Munrichstat. Aussteller: Graf Hermann der Jüngere von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Graf Hermann der Jüngere von Henneberg beurkundet: Der Streit über die von Konrad von Wenkheim bei seinem Tod hinterlassenen Güter zwischen der Deutschordenskommende in Münnerstadt auf der einen Seite sowie dem Ritter Reinhard von Brend, seinem Stiefbruder, seinem Schwager Eckehard von Neuenhofen und dessen Ehefrau Adelheid, der Schwester des Reinhard und des Konrad, auf der anderen Seite wurde durch einen Schiedsspruch beigelegt. Reinhard von Brend, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder sowie Eckehard von Neuenhofen, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder verzichten vor Zeugen auf ihre Ansprüche an alle Güter und Einkünfte, die Konrad von Wenkheim in dem Dorf Großwenkheim ("Wegenkeym") hinterlassen hat. Diese Güter fallen an die Deutschordenskommende in Münnerstadt, da diese beweisen kann, dass Konrad von Wenkheim sie ihr zu Lebzeiten geschenkt hat. Die Deutschordensbrüder bezahlen im Gegenzug dem Reinhard von Brend 10 Mark Silber. Allerdings verbleibt die Hälfte von dessen Allod in Brendlorenzen ("Brenden") im Besitz der Kommende, bis diese davon einen Ertrag von 4 Mark Silber bezogen hat. Eckehard von Neuenhofen und seine Ehefrau erhalten 3 Pfund Heller und 7,5 Mark. Da die andere Hälfte des Allods in Brendlorenzen der Deutschordenskommende um diese Summe verpfändet ist, übergibt sie diese dem Eckehard und seiner Ehefrau, von denen sie Reinhard von Brend und seine Erben wieder auslösen sollen. Reinhard von Brend verpflichtet sich zudem, Schulden, die sein Stiefbruder bei verschiedenen Gläubigern hinterlassen hat, zu bezahlen. 1290 feria sexta proxima post octavam Epiphanie Dominice in domo Theutonica in civitate nostra Munrichstat. Aussteller: Graf Hermann der Jüngere von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg
Deutscher Orden Kommende Münnerstadt Urkunden 1290 Januar 20
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 82 / 34; Würzburger Urkunden 8359
Deutscher Orden, Kommende Münnerstadt Urkunden 1290 Januar 20
Registratursignatur/AZ: Z (16. Jh.)
Registratursignatur/AZ: 19 (18. Jh.)
Registratursignatur/AZ: N. 18 in fasc. 2A lat. 82 cist. W (18. Jh.)
Registratursignatur/AZ: Nro. 18 (19. Jh.)
Deutscher Orden Kommende Münnerstadt Urkunden
Deutscher Orden Kommende Münnerstadt Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; lat. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Graf von Henneberg; an Pergamentstreifen anhängend, besch. S 2: Stadt Münnerstadt; an Pergamentstreifen anhängend, besch.
Henneberg, Hermann d. J. Graf von
Wenkheim, Konrad von
Brend, Reinhard von
Brend, Adelheid von
Neuenhofen, Eckehard von
Neuenhofen, Adelheid von, geb. von Wenkheim
Neuenhofen, Friedrich von
Voit von Salzburg, Johannes
Kühndorf, Otto von
Kühndorf, Otto von
Steinau, Giso von
Heustreu, Siboto von
Heustreu, Eberhard von
Beringen, Wolfram von
Beringen, Heinrich von
Wermerichshausen, Friedrich von
Wermerichshausen, Heinrich von
Eckerich, Hermann, Münnerstadt, Bürger
Prel, Berthold, Münnerstadt, Bürger
Stezzing, Heinrich, Münnerstadt, Bürger
Manau, Konrad von, Münnerstadt, Bürger
Heinrich, Münnerstadt, Schulmeister
Dietrich, Münnerstadt, Deutschordenskommende, Komtur sowie Pfarrer
Schletten, Heinrich von, Münnerstadt, Deutschordenskommende, Bruder
Ludwig, Wermerichshausen, Pfarrer
Hermann, Wermerichshausen
Brünn, Konrad von
Vruman, Jude
Slicher, Jude
Gnennelin, Jüdin
Meiningen, Heinrich von, Neustadt, Bürger
Theyno, Neustadt, Bürger
Saal, Albert von, Neustadt, Bürger
Herden, Neustadt, Schmied
Mosse, Jude
Waigolshausen, Konrad von
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Stadt
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Stadt, Siegel
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Bürger
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Schulmeister
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Deutschordenskommende, Komtur
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Pfarrer
Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen), Schultheiß
Aschach (Gde. Bad Bocklet/Lkr. Bad Kissingen), Burg
Großwenkheim (Stadt Münnerstadt/Lkr. Bad Kissingen), Güter
Wermerichshausen (Stadt Münnerstadt/Lkr. Bad Kissingen), Haus
Wermerichshausen (Stadt Münnerstadt/Lkr. Bad Kissingen), Pfarrer
Wermerichshausen (Stadt Münnerstadt/Lkr. Bad Kissingen), Einwohner
Brendlorenzen (Stadt Bad Neustadt/Lkr. Rhön-Grabfeld), Güter
Brendlorenzen (Stadt Bad Neustadt/Lkr. Rhön-Grabfeld), Allod
Neustadt (heute Bad Neustadt/Lkr. Rhön-Grabfeld), Bürger