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Graf Hermann der Jüngere von Henneberg beurkundet: Der Streit über die von Konrad von Wenkheim bei seinem Tod hinterlassenen Güter zwischen der Deutschordenskommende in Münnerstadt auf der einen Seite sowie dem Ritter Reinhard von Brend, seinem Stiefbruder, seinem Schwager Eckehard von Neuenhofen und dessen Ehefrau Adelheid, der Schwester des Reinhard und des Konrad, auf der anderen Seite wurde durch einen Schiedsspruch beigelegt. Reinhard von Brend, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder sowie Eckehard von Neuenhofen, seine Ehefrau Adelheid und ihre Kinder verzichten vor Zeugen auf ihre Ansprüche an alle Güter und Einkünfte, die Konrad von Wenkheim in dem Dorf Großwenkheim ("Wegenkeym") hinterlassen hat. Diese Güter fallen an die Deutschordenskommende in Münnerstadt, da diese beweisen kann, dass Konrad von Wenkheim sie ihr zu Lebzeiten geschenkt hat. Die Deutschordensbrüder bezahlen im Gegenzug dem Reinhard von Brend 10 Mark Silber. Allerdings verbleibt die Hälfte von dessen Allod in Brendlorenzen ("Brenden") im Besitz der Kommende, bis diese davon einen Ertrag von 4 Mark Silber bezogen hat. Eckehard von Neuenhofen und seine Ehefrau erhalten 3 Pfund Heller und 7,5 Mark. Da die andere Hälfte des Allods in Brendlorenzen der Deutschordenskommende um diese Summe verpfändet ist, übergibt sie diese dem Eckehard und seiner Ehefrau, von denen sie Reinhard von Brend und seine Erben wieder auslösen sollen. Reinhard von Brend verpflichtet sich zudem, Schulden, die sein Stiefbruder bei verschiedenen Gläubigern hinterlassen hat, zu bezahlen. 1290 feria sexta proxima post octavam Epiphanie Dominice in domo Theutonica in civitate nostra Munrichstat. Aussteller: Graf Hermann der Jüngere von Henneberg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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