Loys von den Marcken, Witwe und Frau zu Königstein, und ihr ältester Sohn Eberhart Herr von Eppstein, verpflichten sich gegenüber Probst und Kapitel der St. Marx-Kirche zu Butzbach, bei Ablösung der 5 1/2 fl., womit Loys eine von ihr im Schlosse zu Butzbach gestiftete neue Kapelle und ein gleichfalls von ihr angeordnetes Familienanniversar in der Pfarrkirche daselbst begabt hat, ablösbar mit 120 fl., auf die 50 fl., mit denen Loys von Eberhardt und Philipp von Eppstein, weiland Herrn zu Königstein, ihren Schwiegervater und Gatten, bei 1000 fl. Hauptgeld auf die Bede zu Rockenberg bemorgengabt ist, ein Vierteljahr vorher zu kündigen. Nach Ablösung ist das Hauptgeld stiftungsgemäß wieder anzulegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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