Das Kloster Allerheiligen und das Gericht zu Renchen vergleichen sich wegen des von dem jeweiligen Maier des Klosterguts Schneckenhöfen zu leistenden Beitrags zu den Umlagen, es seien herrschaftliche oder Gemeindeumlagen, ordentliche- oder außerordentliche Militärumlagen, dahin, dass der Maier jedesmal 2 Schilling Pfennige und nicht mehr beitragen und desgleichen an den vorfallenden Frohnden nach Proportion des von ihm gehaltenen Viehes nur zur Halbscheid konkurrieren solle. Bestätigt durch des Oberamt 1721 Januar 17.