Konrad Kling, sesshaft zu Neckartailfingen, nach seiner Rückkehr in die Heimat zu Nürtingen gef., weil er wider die Landesordnungen und vielfache herzogliche Mandate kaiserliche Dienste angenommen hatte und dem Kaiser zu Hilf in den Krieg gezogen war, jedoch statt hoher Strafe an Leib und Leben nach Verbüßung einer Turmhaft von 8 Tagen mit der Auflage wieder freigelassen, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, sich fürderhin gehorsam und wohl zu verhalten, auch sein Leben lang ohne landesfürstliche Erlaubnis in keine fremde Dienste zu treten und außerhalb des Landes in den Krieg zu ziehen, gelobt unter Eid, diesen Begnadigungsartikeln Folge zu leisten und schwört U.