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Abt Georg und der Konvent zu Castell bekennen, dass sie von Peter Schoder zu Rötelsee(1) das Erbrecht auf einem Haus und Gut des Abtes Hermann und des Konvents zu Ebrach samt einer Kalter in dem Haus und einem Weingarten "an der heft" gelegen kauften. Sie verpflichten sich, jedem neuen Abt von Ebrach für die Bestätigung 6 fl r zu zahlen. Für die Freiheit von den übrigen Diensten und Abgaben haben sie dem Kloster Ebrach 3 Morgen Weingarten in der Rödelseer Mark zehentfrei gemacht. Anlagen des ganzen Dorfes sollen sie wie üblich "mitleiden". Falls sie den Wein- und Getreidezehnten verkaufen oder sonstwie weggeben, sollen sie auch das Erbe in Jahresfrist wiederverkaufen. Früherer Inhaber des Gutes: + Pauls Porss. S: Abt und Konvent.

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Staatsarchiv Amberg
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