Herzog Johann II. von Bayern befiehlt seinen Pflegern, Richtern und Amtleuten in Riedenburg, Vohburg und Pfaffenhofen und an allen anderen Orten, den Dienern und Amtleuten des Klosters St. Emmeram auf Anforderung bei der Einbringung seiner Gülten in guten alten Regensburger Pfennigen nach Laut ihres urbarpuch behilflich zu sein. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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