Georg von Wernau (Werdnow) bekundet, dass er senem Vetter Ludwig von Wrnau, der sich zusammen mit ihm gegenüber dem Edlen Hans von Höpfingen (Hoppingen) wegen eines auf Lebzeit jährlich am St. Gallentag (16.10.) zu entrichtenden Leibgedings in Höhe von 50 Gulden als Schuldner und wegen 2200 Gulden als Bürge verschrieb, versprochen hat, das Leibgeding und die 2200 Gulden zu zahlen und ihm wegen der Gewer- und Bürgschaft schadlos zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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