Abt Johannes und der Konvent von St. Emmeram zu Regensburg verleihen die Taferne von Vogtareut (Rewt) mit Gärtlein in der Hofmark Vogtareuth an Barbara Forster und ihren Sohn Stefan als Leibgeding. Sie sollen die Taferne persönlich betreiben und davon Vogtei- und Stiftgeld entrichten. Sie sollen nicht unter einem Eimer Wein im Keller haben und den Wein den Klosterleuten, wenn sie zu Vogtareuth sind, nicht teurer, als sie ihn mit kauffe und kostung auf den kanntner bracht haben, geben. Die Taferne sollen sie in vier Jahren von neuem aufbauen; das Holz hierzu, wie auch sonst Brenn- und Zimmerholz dürfen sie aus dem Forst der Propstei daselbst nehmen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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