Graf Otto III. von Ravensberg bestätigt mit Zustimmung seines Bruders, des Probstes Ludwig [von St. Johann zu Osnabrück], und seiner Frau Hedwig der Stadt Bielefeld die von seinen Vorfahren verliehene städtische Freiheit und das münstersche Stadtrecht und betont, dass Vergehen Bielefelder Bürger fortan nur noch durch das Stadtgericht verfolgt werden können.