Jung Hans Teufel, bürgerlicher Einwohner des adeligen-wernauischen Fleckens Baisingen im Gäu verkauft mit Zustimmung von Quirin von Hönstetten, Herr auf Weitenburg und Sulzau, von der königlichen Majestät in Frankreich bestellter Obrist zu Pferd, und von Bürgermeister und Rat der kaiserlich-österreichischen Stadt Horb am Neckar, den Oberpflegern des dortigen Gotteshausspitals, seine bisher besessene und in das hönstettische und spitalische Lehen gehörende Hofstatt, die etwa die Größe von einem Viertel Acker hat, an seinen Herren und seine Obrigkeit, den Rittmeister Hans Georg von Wernau, Herr zu Dießen, Dettlingen, Bittelbronn und Baisingen, und allen seinen adeligen Erben und Nachkommen für eine Behausung und 26 fl. Die auf der verkauften Hofstatt noch aufrecht stehenden Steine erhält der Käufer, die auf der Hofstatt noch liegenden Steine behält der Verkäufer. Die verkaufte Hofstatt befindet sich auf der einen Seite neben der Schloßmauer und auf der anderen Seite beim Aussteller, stößt vorne an die Allmendgasse und hinten an den Garten des Ausstellers. Die gekaufte Behausung, die früher als Backküche diente und bisher für 80 fl als Hypothek im Besitz des Verkäufers war, befindet sich auf der einen Seite neben dem Verkäufer und auf der anderen Seite neben der Kaplaneihofstatt, stößt vorne auf die Allmendgasse und hinten wieder auf die Hofreite des Ausstellers. Die vom Aussteller erworbene Behausung wird mit Zustimmung des Käufers wieder als Unterpfand in das hönstettische und spitalische Lehen eingesetzt, damit es keinen Abgang oder Verlust erleidet. Abschließend Erklärung über Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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