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Ludwig von Janowitz (Jaccowitz) und Friedrich Dägker schlichten im Auftrag von Herzog Johann Friedrich zu Württemberg Streitigkeiten zwischen Friedrich von Plieningen, den unter dessen Vormundschaft stehenden Söhnen von dessen Bruder Dietrich und deren Lehensuntertanen zu Kleinbottwar (Kleinenbottwar) einerseits und den sieben Hardtflecken, darunter die Stadt Marbach (Marbbach), andererseits über einen Fuhrweg über die Wiesen der Plieninger in der Hardt und die den Plieningern und ihren Untertanen zu Kleinbottwar aufgrund von Verträgen in der Hardt zustehenden Viehtriebsrechte wie folgt: Friedrich von Plieningen gestattet, daß die Hardt-Verwandten künftig Holz aus der Hardt über seine Wiesen führen dürfen; gleichzeitig erklärt er sich bereit, diesen freiwillig 6 Gulden anstelle der geforderten 134 Pfund Heller Rügung samt Unkosten zu zahlen, die den Kleinbottwarern wegen der Schäden auferlegt worden waren, die entstanden waren, als sie ihr Vieh in die Hardt getrieben hatten, obwohl ihnen dies auf ihre fristgemäß auf St. Georg (23.4.) vorgetragene Bitte hin verboten worden war und obwohl die wegen des Verbots angerufenen Amtleute zu Marbach und der Hofmeister zu Steinheim sich dazu noch nicht erklärt hatten Abschrift, Lagerbuch von Schaubeck und Kleinbottwar, 1719, S. 56-61 (PL 17 II Bü 92)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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