Der Richter des Hofes zu Straßburg beurkundet, dass vor ihm Lorentzen Hans von Irmbstett dem anwesenden Straßburger Bürger Abraham Held, dem er bestimmte Güter verschrieben hatte, welche dieser, ausgenommen ein eigenes Haus, Hof, Hofstatt, Trotte, Trotthaus, Scheuer und Stall, sowie ½ Zweitel Reben, im Irmbstetter Bann affter abe nebent dem Westhofenn Weg gelegen, aus dem Pfandschaftsverhältnis entlassen hatte, um die im Hauptbrief genannten 7 ½ fl. jährlichen Zinses von 150 fl. Straßburger Währung die beiden genannten Stücke und darüber hinaus die folgenden Unterpfänder neu verschrieben hat, wobei er versprochen hat, sich an die Bestimmungen des Hauptbriefes halten zu wollen: im Bann von Irmbstett: 1 Acker zu 4 Ackern, einerseits neben Murz Gangolf und andererseits neben Diebolt Zollkeller, Bürger zu Straßburg, gelegen, st. oben auf den Mülweeg und unten auf Jörg Hurcken, ½ Acker Reben am Kessacker, einerseits neben Gangolf Schmidt dem Schultheißen, andererseits neben Volzen Hans daselbst gelegen, st. oben aufs Kirchengut und unten auf den Pfad, 3 Acker weniger 1 Viertel Feld oben auf der Leymen Gruben, einerseits neben Christman Man und andererseits ein Anwander, st. oben auf Murtz Gangolf und unten auf Volzen Hansen Anwander, von ½ Acker an diesem Stück neben Christman gehen 2 ½ Pfg in der Herrschaft Rambstein Dinghof, 1 Acker Feldes affter abe, einerseits neben Thoman Kübler von Trehenheim, andererseits neben dem Kirchengut zu Irmbstett gelegen, st. oben auf Murtz Gangolf und unten auf den Trehenheimer Bann, 1 Vierzal Matten am Gözen Weldlin, einerseits neben St. Katharinen Gut, baut der obgenannte Schuldner, andererseits neben Jörg Hattstein, Amtmanns zu Dachstein, Erben, st. oben auf Heinrich Kogman, Bürger zu Straßburg und unten aufs Almendt, Von diesen fünf Stücken gehen jährlich 5 fl. Zins, ablösig mit 100 fl., an den Straßburger Bürger Nikolaus, 1 Acker Matten am Gözen Weldlin, einerseits neben Christman Man, andererseits je zur Hälfte an Heinrich Kogman, Bürger zu Straßburg, und an dem Schuldner selbst gelegen, st. oben aufs Almend und unten auf die Mossigk, 1 Acker Feldes zu Surburn, einerseits an der Herrschaft Rambstein Gut, andererseits an Lorenzen Mathissen zu Bibelnheim gelegen, st. oben auf des Wercks zu Straßburg Gut und unten auf den Surburagraben, den Bannscheid, 1 Acker Feldes oben am Dorf, beiderseits neben des Junkers Gut oder der Herrschaft gelegen, st. oben auf des Wercks Gut und unten auf den Pfad, 2 Acker an einem Stück affter abe, einerseits neben der Herrschaft Gut, andererseits neben Bürlins Wendling gelegen, st. oben auf ein Anwand und unten auf Trehenheimer Bann, ½ Acker Feldes, unten an der Landstrassen einerseits neben Christman Man, andererseits neben UF Wercks Gut gelegen, st. oben auf einen Anwander, unten auf den Trehenheimer Bann, 1 Garten mit Zubehör im Dorf, einerseits am Schuldner selbst, andererseits an Lienhart Hoffmeyger zu Sultz gelegen, st. oben auf einen Pfad und unten auf genannten Hoffmeyger. Von diesen 6 Stücken gehen jährlich 3 ½ V Roggen Ewigzins an die armen Waisenkinder zu Straßburg Im Bann von Berckbietenheim: 1 Acker Reben im Holderstock, einerseits neben Gangolf Schmidt, dem Schultheißen zu Irmbstett, andererseits neben Claus Knörer, des Schultheißen Schwager gelegen, st. oben und unten auf genannten Schultheißen, davon gehen 1 Ohm 6 Massen Weins an Doktor Jakob Boppart gen. Schüz, 1 Acker uff Marder, neben Ham(m)an von Widersdorff, andererseits neben Lorenz Batt, des Schuldners Bruder gelegen, st. unten auf Peter Khouffer zu Bibelnheim, davon gehen jährlich 1 ½ Omen Weins an Doktor Eusebius Hedioni, Bürger zu Straßburg. Or. Perg. besch. S. ab = Transfix einer verlorenen Urkunde Lt. Dorsalvermerk betrugen Schreib- und Siegelgebühr 10 ß 3 Pfennig. Korrekturzeichen