Jakob Schatz von Offenhausen und Martin Helmlin von Pfuhl versprechen, dass sie für Hans Schelling von Offenhausen ihren Schwager wie von seinem Vater Kaspar dessen Erbrecht an einer Sölde zu Offenhausen um 10 Gulden jährlich erkaufte, diesem aber dafür zur Erkaufung einer Pfründe zu Leipheim 80 Gulden dargeliehen hat, 6 Gulden jährlich hievon für zwölf Jahre, die er ihnen zu entrichten hat, anlegen und verwalten sollen unter Verpfändung von Hab und Gut und Abrechnung der Herrschaft von Offenhausen gegenüber.