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Die Äbtissin Elisabeth von Grumbach ("Gru/e/enbach") und der Konvent des Klosters Maidbronn ("Meydebru/e/n") verkaufen dem Komtur Graf Poppo von Henneberg und den Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Mv/e/nrichstat") ihr Lehengut in Dorf und Gemarkung Brönnhof ("zv Brunnen vff dem Slehtehgh") mit allen Zugehörungen. Sie haben dieses Gut von ihrer Mitschwester Kunigunde von Schweinfurt genannt Ruhenstein erhalten. Es wird derzeit von Berthold ("Becze") Freund ("Frundt") bewirtschaftet, der davon jährlich 3 Malter Roggen und 3 Malter kleinen Dinkel Schweinfurter Maß in der Ernte sowie 2 Weihnachtshühner und 2 Fastnachtshühner zinst. Die Verkäuferinnen haben dafür von den Käufern 40 Pfund Heller erhalten. Sie übertragen ihnen daher das Gut mit allen ihnen daran zustehenden Rechten und geloben Währschaft nach Landessitte. Kunigunde von Ruhenstein erklärt, dass der Verkauf mit ihrer Zustimmung erfolgt ist und gelobt Einhaltung des Vertrags. Zeugen: Bruder Thomas, Kaplan im Kloster Maidbronn, Bruder Hermann, Konverse des Klosters Maidbronn, Peter Esel, Bürger zu Schweinfurt, und andere. Vnd sin geschehin 1359 ane santi Mathyss tag des heyligen ztwelfboten. Aussteller: Kloster Maidbronn. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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