Der Würzburger Bischof Manegold [von Neuenburg] erteilt dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende außerhalb der Stadtmauern von Würzburg die Erlaubnis, einen gepflasterten Gang auf zwei Bögen zu errichten, der über den öffentlichen Weg zum Schottenkloster hinweg vom Kommendegebäude zu ihrer Kapelle führt. Die Bögen sollen ausreichend hoch und breit sein. Datum Herbipoli 1296 in die beati V/e/dalrici episcopi. Aussteller: Bischof Manegold von Würzburg. Empfänger: Deutschordenskommende Würzburg