Anton, Herzog von Lothringen, Brabant und Limburg, Markgraf des Reiches, bekennt, daß vor ihm und seinen Lehensmannen Johann von Schönforst, Burggraf zu Monschau (Monioyen), Johann von Witthem (Wittam) sowie Pontze und Heinrich von Welchenhausen (Welkenhuisen), Gebrüder, Ruprecht, Graf von Virneburg, kraft seiner Abstammung Anspruch auf die Burg und Stadt Randerath samt Zubehör erhoben hat. Dieser bat den Herzog, ihn mit der Burg und der Stadt zu belehnen, die vom Herzog als Inhaber des Herzogtums Limburg zu Lehen gehen. Herzog Anton gibt Graf Ruprecht Burg und Stadt Randerath samt Zubehör zu Lehen und nimmt ihn als seinen Mann an. Dieser leistet den Lehenseid. Sr.: Ausst. und (auf Bitte) Johann von Witthem sowie Pontze und Heinrich von Welchenhausen, Brüder. Ausf. Perg., schadhaft - 5 Sg. anh., 5 besch., 2 Rest, übrige ab - Rv.