Reversalmissiv des Bischofs Heinrich zu Bamberg an den Freiherrn Sigmund zu Schwarzenberg des Inhalts, dass die durch den Amtmann in Oberscheinfeld bewirkte Gefangennahme und Ablieferung eines Übeltäters nach Bamberg in Bezug auf die Zuständigkeit des Halsgerichtes zu Scheinfeld unpräjudizierlich sein soll.

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Staatsarchiv Nürnberg