Debatte zur Regierungserklärung Ministerpräsident Kiesingers zur Beendigung des Tarifkonflikts in der Metallindustrie
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D631003/601
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1963 >> Mai
11. Mai 1963
(O-Ton) Kurt Georg Kiesinger, Dr., CDU, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, im Staatsministerium: Erleichterung über die Einigung im Tarifkonflikt / (1'05)
(O-Ton) Kurt Georg Kiesinger, Dr., CDU, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, im Parlament im Anschluß an seine Regierungserklärung: Der Streit um eine Umverteilung der Vermögen: Abgrenzung gegen Theodor Eschenburg / Klassenlose Mittelstandsgesellschaft statt Klassenkampf / Schaffung von Wohlstand und Eigentum auch in den breiten Schichten / Unternehmergewinne können nicht einfach ausgeschüttet werden / Unantastbare Tarifautonomie / (6'41)
(O-Ton) Fritz Ulrich, MdL, SPD, Stuttgart: Begrüßt die Gelegenheit, auf Ministerpräsident Kiesingers Ausführungen oppositionell zu antworten / (0'36)
(O-Ton) Hermann Veit, Dr., Fraktionsvorsitzender der SPD in Baden-Württemberg: Ministerpräsident Kiesinger hätte als ehrlicher Makler zwischen die Tarifparteien treten sollen / Wie man in Bayern mit dem Tarifkonflikt umging / (Grimmig-heiteres Scharmützel mit Zwischenrufern) / Zur umstrittenen Aussperrung / (Unruhe, Zwischenrufer) / Die Landesregierung darf nicht abwarten, bis unendlicher Schaden hereinbricht / (6'34)
(O-Ton) Kurt Georg Kiesinger, Dr., CDU, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, im Parlament im Anschluß an seine Regierungserklärung: Der Streit um eine Umverteilung der Vermögen: Abgrenzung gegen Theodor Eschenburg / Klassenlose Mittelstandsgesellschaft statt Klassenkampf / Schaffung von Wohlstand und Eigentum auch in den breiten Schichten / Unternehmergewinne können nicht einfach ausgeschüttet werden / Unantastbare Tarifautonomie / (6'41)
(O-Ton) Fritz Ulrich, MdL, SPD, Stuttgart: Begrüßt die Gelegenheit, auf Ministerpräsident Kiesingers Ausführungen oppositionell zu antworten / (0'36)
(O-Ton) Hermann Veit, Dr., Fraktionsvorsitzender der SPD in Baden-Württemberg: Ministerpräsident Kiesinger hätte als ehrlicher Makler zwischen die Tarifparteien treten sollen / Wie man in Bayern mit dem Tarifkonflikt umging / (Grimmig-heiteres Scharmützel mit Zwischenrufern) / Zur umstrittenen Aussperrung / (Unruhe, Zwischenrufer) / Die Landesregierung darf nicht abwarten, bis unendlicher Schaden hereinbricht / (6'34)
0:17:27; 0'17
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Arbeit: Arbeitskampf: Aussperrung
Arbeit: Arbeitskampf: Streik
Wirtschaftsbranche: Metallindustrie
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ