Jost Werdt und seine Frau Anne bestätigen ihrem Schwager Johan Godde den Erhalt von 100 Talern, mit denen sie eine zuvor verschriebene Wiese auslösen, überlassen diese zugleich dem Johan zur pachtfreien Nutzung und verpfänden ihm zusätzlich drei Morgen Land an der Stenne. Unterschrift des Jost. Rückseitig Vermerke aus den Folgejahren bis 1580 zur Rückzahlung des Darlehens