Philipp Raban von Canstein bekennt, dass ihm sein Vetter Christophel Bernhard von Geismar als Abfindung der Frau Obristin von Canstein 200 Rtlr, und zwar 180 Rtlr in kurbrandenburgischen und lüneburgischen Zweidrittelstücken und 20 Rtlr in reichs-kurfürstlichen Drei- und Sechs-Mariengroschen-Stücken vorgestreckt habe, wofür sein Meier Jost Berendes in Germete1) jährlich vier Malter halb Roggen und halb Hafer liefern soll. Beide Seiten können die Rente jährlich bei vierteljährlicher Vorankündigung ablösen. Der Verkäufer setzt all sein Hab und Gut, insbesondere sein nahe Germete gelegenes Gehölz, das Germeter Holz genannt, zum Pfand und kündigt Unterschrift und Besiegelung an.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view