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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Hamann (Hamman) Keppler zu seinem Diener und mit dessen Gütern in den besonderen Schirm der Pfalz aufgenommen hat. Der Aussteller versichert, ihn zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Hamann der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Hamann hat Philipp und seinen kurfürstlichen Erben Treue und Huld geschworen. Kurfürst Philipp weist seine Ober- und Unteramtleute um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an. Für diesen soll Hamann jährlich zu Martini [11.11.] 2 Gulden Schirmgeld ausrichten und an den Kanzleischreiber [zu Heidelberg] reichen. Hamann mag die Gülte mit 20 Gulden ablösen, wobei Schirm und Dienst sodann bis zu einer Abkündigung währen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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